Wissenswertes

An dieser Stelle können Sie zu interessanten Schlagworten aus der Welt der Mobilität nachlesen.

Begegnungszone

Den Begriff ›Begegnungszone‹ kennt das deutsche Straßenverkehrsrecht nicht. Er stammt aus der Schweiz und ähnelt rechtlich dem deutschen verkehrsberuhigten Bereich nach Zeichen 325 StVO. Ein wesentlicher Unterschied zum deutschen Verkehrszeichen ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h (in Deutschland Schrittgeschwindigkeit). Alle Verkehrsarten sind hier erlaubt.

Shared Space

›Shared Space‹ bedeutet übersetzt lediglich ›geteilter Raum‹, das heißt, die klassische Trennung zwischen den Verkehrsarten (Fahrbahn — Gehweg) wird aufgehoben und Mischnutzungen nach dem Sichtbarkeitsprinzip werden gefördert. Ursprünglich wurde der Begriff für Verkehrsversuche in den Niederlanden und in einigen deutschen Städten (Bohmte) verwendet, bei denen auf jegliche Regelungen durch Verkehrszeichen über § 1 StVO hinaus verzichtet wurde.

Verkehrsberuhigter Bereich

Verkehrsberuhigte Bereiche nach Zeichen 325 StVO — im Volksmund auch wegen den Abbildungen in den Verkehrszeichen auch ›Spielstraße‹ genannt, kommen überwiegend in den Wohngebieten zum Einsatz. Allein in Neuss sind mehr als 150 Straßen so ausgewiesen, Neubauprojekte orientieren sich an diesen Vorgaben, die zwingend einen Mischverkehr auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche in Schrittgeschwindigkeit (auch für Radfahrer) vorsieht. Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt. Alle Verkehrsarten sind im Grundsatz erlaubt.

Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich

Der Verkehrsberuhigte Geschäftsbereich ist davon zu unterscheiden, weil er im Grundsatz eine Trennung der Verkehrsarten und eine auf 20 km/h reduzierte Höchstgeschwindigkeit vorsieht. Er kommt vor allem in innerstädtischen Straßen mit hohem Geschäftsbesatz und Zielverkehren vor. In Neuss ist der Hauptstraßenzug so ausgewiesen, auch die Sebastianusstraße und die Hamtor-/Michaelstraße waren entsprechend beschildert. Alle Verkehrsarten sind im Grundsatz erlaubt.

Fahrradstraße

Die Fahrradstraße spiegelt wider, dass hier der dominierenden (oder künftig vorherrschenden) Verkehrsart (= Radfahrern) Vorrechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern eingeräumt werden. Andere Verkehrsarten können nur per Zusatzzeichen zugelassen werden. Für diese gilt dann eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Verkehrsschilder

Die Straßenverkehrsschilder für Begegnungszone (Schweiz), Verkehrsberuhigten Bereich, Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich und Fahrradstraße von links nach rechts.

Quartiersgaragen — Sammelparken für Fahrrad und Pkw

Gerade in Städten wird der öffentliche Raum oft durch abgestellte Fahrzeuge (Pkw, Fahrräder, Roller, etc.) beansprucht. Neben der hohen Besitzquote an solchen Fahrzeugen liegt das auch daran, dass nur begrenzter privater Raum zum Abstellen zur Verfügung steht. Beispielsweise ist das Abstellen von Pedelecs in mehrgeschossigen Gebäuden ohne Keller oder Innenhof nur auf öffentlichen Flächen möglich. Um öffentlichen Raum in Zukunft wieder vielseitiger nutzen zu können und dennoch sicheres Abstellen von Fahrzeugen zu ermöglichen, sind Quartiersgaragen als Sammelparkplätze eine Lösung. Ihr Zugang kann öffentlich sein oder auf bestimmte Nutzerinnen und Nutzer beschränkt, so dass bspw. nur Menschen eine Fahrradquartiersgarage nutzen können, die in diesem Quartier wohnen. Für die Nutzung von Quartiersgaragen können Kosten entstehen, zudem kann sich die Ausstattung unterscheiden (Ladesäulen, Witterungsschutz, Schrankenanlagen, Barrierefreiheit, etc.).

Interessante Links zum Weiterlesen

Das Thema Mobilität bewegt nicht nur die Stadt Neuss. Hier finden Sie interessante Links zum Weiterlesen: